Häufig gestellte Fragen
Wer sollte am BaPsy-DGPs teilnehmen?
Der Studieneignungstest richtet sich an alle Personen, die sich für ein Bachelorstudium Psychologie interessieren und die in Deutschland bereits im Besitz einer allgemeinen, besonderen oder fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) sind bzw. diese im laufenden oder im kommenden Schuljahr erwerben werden. Es gelten die Verhältnisse am Tag, an dem der Studieneignungstest durchgeführt wird. Minderjährige müssen am Testtag das Einverständnis einer gesetzlichen Vertretung nachweisen.
Wieviel zählt das Testergebnis gegenüber dem Abitur?
In der Auswahlquote der Hochschulen müssen Abiturnote und Testnote (im Test erreichte Prozentrang- oder Z-Werte) und ggf. weitere Auswahlkriterien in einen einzigen Wert, die Gesamtpunkte, zusammengezogen werden. Aus den Gesamtpunkten berechnen die Hochschulen eine Rangreihe. Sie besetzen die für die Auswahlquote vorgesehenen Studienplätze mit den obersten Plätzen der Rangreihe.
Beispiel:
Zunächst müssen die Abiturnoten in Notenpunkte umgerechnet werden, z.B. Note 1,0 erhält 30 Notenpunkte, Note 1,1 erhält 29 Notenpunkte, usw. bis Note 4,0 erhält 0 Notenpunkte. Sodann müssen die Testnoten in Testpunkte umgerechnet werden, z.B. Testnote Prozentrang=100 erhält 30,0 Testpunkte, Prozentrang=99 erhält 29,7 Testpunkte, usw. bis Prozentrang=0 erhält 0,0 Testpunkte.
Wenn eine Hochschule die Abiturnote mit 60%, die Testnote mit 40% gewichtet, werden Notenpunkte und Testpunkte wie folgt zu einem Gesamtpunktwert addiert: Gesamtpunkte = 0,6 x Notenpunkte + 0,4 x Testpunkte. Die Gewichtung, die eine Hochschule verwendet, ist der jeweiligen Zulassungsordnung bzw. Auswahlsatzung zu entnehmen.
Nun zeigen wir, wie sich in vier verschiedenen Fällen die Gesamtpunkte ergeben.
Fall 1. Person A hat eine exzellente Abiturnote (1,0), aber nicht am Test teilgenommen (PR = 0). Der Gesamtpunktwert ist dann 0,6 x 30,0 + 0,4 x 0,0 = 18,0.
Fall 2. Person B hat eine exzellente Abiturnote (1,0) und eine niedrige Testnote (PR = 25). Der Gesamtpunktwert ist dann 0,6 x 30,0 + 0,4 x 7,5 = 21,0.
Fall 3. Person C hat eine Abiturnote von 1,7 und eine sehr gute Testnote (PR = 95). Der Gesamtpunktwert ist dann 0,6 x 23,0 + 0,4 x 28,5 = 25,2.
Fall 4. Person D hat eine Abiturnote von 2,1 und eine sehr gute Testnote (PR = 90). Der Gesamtpunktwert ist dann 0,6 x 19,0 + 0,4 x 27,0 = 22,2.
Person C erhält dann Rang 1, Person D Rang 2, Person B Rang 3 und Person A Rang 4.
Bei anderen hochschulspezifischen Gewichtungen von Abiturnote und Testnote ergeben sich natürlich andere Ergebnisse.
Kann man teilnehmen, wenn man bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben ist?
Ja. Solange Sie noch keinen Abschluss in Ihrem Studienfach erzielt haben, zählen Sie noch nicht zu den Zweitstudienbewerbungen.
Zählt der Test bei der Bewerbung auf ein Zweitstudium?
Generell: Die Auswahl von Bewerbungen wird durch die Hochschulzulassungsverordnungen (HZVO) der Länder festgelegt. Bitte konsultieren Sie die HZVO des oder der in Frage kommenden Bundesländer. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/unterstuetzung/rechtsgrundlagen. Bei der Vergabe der Studienplätze werden verschiedene Quoten gebildet, die in einer landesspezifisch festgelegten Reihenfolge abgearbeitet werden. Jede Quote verwendet unterschiedliche Kriterien.
Konkret für Zweitstudienbewerbungen: In der Quote für einen Zweitstudiumsplatz hat das Testergebnis in den meisten Bundesländern keinen Einfluss. In Baden-Württemberg z.B. werden die Note des abgeschlossenen Erststudiums sowie die Gründe für das Zweitstudium herangezogen. In Hamburg z.B. wird das Testergebnis einbezogen.
Wird das Testergebnis mit Wartesemestern verrechnet?
Generell: Die Auswahl von Bewerbungen wird durch die Hochschulzulassungsverordnungen (HZVO) der Länder festgelegt. Bitte konsultieren Sie die HZVO des oder der in Frage kommenden Bundesländer. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/unterstuetzung/rechtsgrundlagen. Bei der Vergabe der Studienplätze werden verschiedene Quoten gebildet, die in einer landesspezifisch festgelegten Reihenfolge abgearbeitet werden. Jede Quote verwendet unterschiedliche Kriterien.
Konkret für Wartezeit: Wartezeiten werden automatisch geprüft. In der Quote „Wartezeit“ wird der Test nicht berücksichtigt. Genügen Ihre Wartesemester nicht, um einen Studienplatz zu erhalten, nehmen Sie automatisch am regulären Auswahlverfahren teil. Hier erhöht eine Testteilnahme am BaPsy-DGPs Ihre Chancen auf einen Studienplatz, denn das Testergebnis wird mit der Note Ihres Abiturzeugnisses verrechnet. Zu Einzelheiten siehe die Frage „Wieviel zählt das Testergebnis gegenüber dem Abitur?“.
Zählt der Test, wenn das Abitur im Ausland gemacht wurde?
Generell: Die Auswahl von Bewerbungen wird durch die Hochschulzulassungsverordnungen (HZVO) der Länder festgelegt. Bitte konsultieren Sie die HZVO des oder der in Frage kommenden Bundesländer. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/unterstuetzung/rechtsgrundlagen. Bei der Vergabe der Studienplätze werden verschiedene Quoten gebildet, die in einer landesspezifisch festgelegten Reihenfolge abgearbeitet werden. Jede Quote verwendet unterschiedliche Kriterien.
Konkret für Bewerbungen aus dem Ausland: Zunächst muss unterschieden werden, ob Sie einer deutschen Bewerberin bzw. einem deutschen Bewerber gleichgestellt sind. Wenn das der Fall ist, zählt der Test bei Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz. Wenn Sie nicht gleichgestellt sind, müssen Sie sich an https://www.uni-assist.de und/oder die Wunschhochschule wenden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/informieren-planen/internationale-bewerbende.
Kann man mit Fachhochschulreife am Test teilnehmen?
Bitte informieren Sie sich im Internet über die länderspezifischen Regelungen. Allgemeine Regelungen besagen, dass die Fachhochschulreife nicht zum Studium an einer staatlichen Universität, sondern nur an einer Fachhochschule, berechtigt. Ausnahmen finden Sie unter https://studieren.de/fachabi-studieren.0.html. Sie können sich natürlich bei etlichen privaten Hochschulen bewerben.
Mit der DELTA-Prüfung zusammen mit der Fachhochschulreife können Sie in BaWü die Hochschulreife erlangen.
Wenn Sie zum Studium an einer staatlichen Universität oder einer am BaPsy-DGPs teilnehmenden Hochschule berechtigt sind, erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz, wenn Sie den BaPsy-DGPs absolvieren und die Testbescheinigung den Bewerbungsunterlagen beifügen.
Kann man sich ohne Testteilnahme verschlechtern?
Die Antwort muss differenziert ausfallen. In denjenigen Quoten, in denen der Studieneignungstest für die Bewerberauswahl allein oder zusammen mit der HZB-Note eingesetzt wird, kann sich Ihre Rangposition ohne Testteilnahme merklich verschlechtern. Denn andere Bewerberinnen oder Bewerber mit einer schlechteren HZB-Note können durch die zusätzlichen Punkte aus dem Studieneignungstest nun eine bessere Rangposition erzielen als Sie ohne zusätzliche Punkte aus dem Studieneignungstest. In den Quoten, in denen der Studieneignungstest kein Kriterium für die Bewerberauswahl ist, werden Sie sich durch Nichtteilnahme an dem Studieneignungstest auch nicht verschlechtern können. Zu diesen Quoten zählt die Wartezeitquote, die Härtefallquote, ggf. die Zweitstudiumquote oder die Abitur-Bestenquote.
Da die Hochschulzulassung Sache der Länder und jeder einzelnen Hochschule ist, erkundigen Sie sich bitte über die Quotenbildungen in den länderspezifischen Hochschulzulassungsverordnungen (siehe https://www.hochschulstart.de/unterstuetzung/rechtsgrundlagen) und den Zulassungsordnungen der einzelnen Wunschhochschulen, an denen Sie studieren möchten.
Kann man den Test wiederholen?
Ja, aber eine Wiederholung der Testteilnahme ist frühestens nach fünf Jahren möglich.
Gibt es auch einen Online-Test?
Nein. Die Teilnahme ist nur in Präsenz an einem der angebotenen Testorte möglich. Auch eine Präsenzdurchführung in einer ausländischen Botschaft o.ä. ist nicht möglich.
Wird ein Nachteilsausgleich gewährt?
Wenn Sie unter einer Einschränkung leiden, die sich auf die Bearbeitung des BaPsy-DGPs auswirkt, können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen. Inhaltliche Leistungsanforderungen werden nicht verringert - ein Nachteilsausgleich bezieht sich immer nur auf die Form der Testabnahme.
Richten Sie hierzu bis spätestens 01. März ein formloses Schreiben an die Geschäftsstelle ZwpD, Haselbusch 4 a, 32805 Horn-Bad Meinberg. Führen Sie aus, wie sich Ihre Beeinträchtigung auf die Testsituation auswirkt und legen Sie Ihrem Schreiben ein fachärztliches Gutachten bei, das nicht älter ist als sechs Monate und ebenfalls eine Stellungnahme zur Einschränkung sowie Vorschläge für angemessene Ausgleichsmöglichkeiten enthält. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs.
Kann man sich vom Test wieder abmelden?
Ja. Wenn Sie doch nicht am Test teilnehmen wollen , obwohl Sie bereits angemeldet sind, genügt ein einfaches Fernbleiben. Sie brauchen keine Begründung, Attest oder sonstige Benachrichtigung an uns. Ihr Platz bleibt dann einfach frei. Das Fernbleiben wird nicht als Fehlversuch gewertet und Sie können sich im Folgejahr erneut anmelden. Die Testgebühr wird nicht zurückerstattet.
Wie kann man (Tipp)-Fehler in den eingegebenen Daten korrigieren?
Nach Zahlungseingang und -zuordnung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten selbstständig in Ihrem Account anzupassen. Spätestens nach Abschluss der Anmeldephase sollten Ihre Daten identisch zu den Angaben auf Ihren amtlichen Ausweisdokumenten sein.
Sind Notizen, Hilfsmittel und Uhren während des Tests erlaubt?
Bei den Aufgaben zu Mathematikkenntnissen sind Notizen erlaubt. Sie erhalten vom Testpersonal Papier. Sie dürfen nur dieses Papier verwenden - eigenes Schmierpaper ist im gesamten Test verboten.
Bei allen anderen Aufgaben sind Notizen nicht erlaubt.
Hilfsmittel wie Taschenrechner sind bei der Testung nicht erlaubt.
Uhren jeder Art, ob analog oder digital, Armbanduhren oder Standuhren wie Wecker, sind nicht erlaubt.
Was geschieht, wenn man während des Tests abbricht?
Sollten Sie während des laufenden Tests abbrechen, wird Ihr Test ganz normal ausgewertet und Sie erhalten ein Ergebnis.
Wenn Sie vor Ablauf der Bearbeitungszeit gesundheitsbedingt abbrechen müssen, teilen Sie dies der Testleitung ausdrücklich mit. Gehen Sie unmittelbar nach Testabbruch zum ärztlichen Notdienst am Testort und lassen Sie sich ein Attest ausstellen, auf dessen Grundlage Sie dann nach dem Testwochenende ein amtsärztliches Attest ausstellen lassen.
Kann man die persönlichen Testergebnisse einsehen?
Nein, eine Einsicht in die Testunterlagen ist nicht möglich.
Ersetzt der BaPsy-DGPs den STAV-Psych aus Baden-Württemberg?
Den STAV-Psych Test gibt es nicht mehr. Er wird auch in BaWü nicht mehr eingesetzt. Eine Bescheinigung über ein STAV-Psych Ergebnis aus 2022 ist weiterhin gültig, allerdings nur für die baden-württembergischen Universitäten mit Ausnahme der Universität Konstanz. Dort können Sie sich ohne Eignungstest bewerben. Der BaPsy-DGPs ist eine Weiterentwicklung des STAV-Psych und eines anderen Tests und wird sukzessive in ganz Deutschland angeboten werden.
Wenn Sie den STAV-Psych bereits absolviert haben, können Sie trotzdem am kostenpflichtigen BaPsy-DGPs teilnehmen – und das Testergebnis Ihrer Wahl der Studienplatzbewerbung beifügen.
Informierte Einwilligung und Datenschutz
Vor Abschluss Ihrer Anmeldung zur Testdurchführung mit dem BaPsy-DGPs informieren Sie sich bitte über die Verwendung der von Ihnen eingegebenen Daten und über Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der und Widerspruch gegen die Datenverarbeitung sowie die Datenübertragbarkeit.